Kostenübernahme im Homeoffice – Welche Kosten der Arbeitgeber übernehmen kann
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie haben viele Arbeitnehmer das Homeoffice als neue Arbeitsumgebung entdeckt. Doch mit der Arbeit von zu Hause aus kommen oft auch zusätzliche Kosten auf den Arbeitnehmer zu. In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten im Homeoffice entstehen können und welche davon der Arbeitgeber übernehmen kann.
Kosten für Arbeitsmittel
Ein Arbeitsplatz im Homeoffice erfordert in der Regel bestimmte Arbeitsmittel wie einen Laptop, einen Bildschirm, eine Tastatur oder einen Bürostuhl. Diese Arbeitsmittel können vom Arbeitnehmer selbst gekauft werden oder der Arbeitgeber kann sich an den Kosten beteiligen oder diese vollständig übernehmen.
Die gesetzliche Regelung besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass der Arbeitnehmer seine eigenen Arbeitsmittel verwendet. Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, in der geregelt wird, welche Arbeitsmittel vom Arbeitgeber gestellt werden und welche vom Arbeitnehmer selbst gekauft werden müssen.
Kosten für Strom und Internet
Wenn ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, fallen zusätzliche Strom- und Internetkosten an. Die Kosten für den Stromverbrauch können vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber kann jedoch auch die Kosten für den Stromverbrauch oder einen Teil davon übernehmen. Hierfür ist es sinnvoll, eine vertragliche Regelung zu treffen. Für die Internetkosten gilt dasselbe. Der Arbeitnehmer kann die Kosten für das Internet in der Regel steuerlich geltend machen. Es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Internet übernimmt oder sich daran beteiligt.
Im Homeoffice können verschiedene Kosten entstehen, die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen kann, z.B. Kosten für Arbeitsmittel, Strom, Internet, Telefon, Versicherungen, Weiterbildungen und ein Arbeitszimmer.
Kosten für Telefon und Handy
Auch die Nutzung des Telefons im Homeoffice kann zusätzliche Kosten verursachen. Wenn der Arbeitnehmer beruflich telefoniert, können die Kosten für das Telefon vom Arbeitgeber übernommen werden.
Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine getrennte Telefonleitung für das Homeoffice hat oder dass er nachweisen kann, welche Anrufe beruflich bedingt waren.
Kosten für Versicherungen
Im Homeoffice können auch Versicherungskosten entstehen, z.B. für eine Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung. In manchen Fällen können diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, wenn der Arbeitnehmer nachweislich im Auftrag des Arbeitgebers im Homeoffice arbeitet.
Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung im Homeoffice umfassend zu informieren, welche Versicherungen sinnvoll sind und welche Kosten entstehen.
Kosten für Weiterbildung
Im Homeoffice besteht oft die Möglichkeit, sich weiterzubilden oder Schulungen zu besuchen. Die Kosten für diese Weiterbildungsmaßnahmen können in manchen Fällen ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Der Arbeitgeber kann sich auch an den Kosten beteiligen, wenn der Arbeitnehmer eine berufliche Weiterbildung macht, die ihm in der Zukunft im Unternehmen zugutekommt.
Kosten für ein Arbeitszimmer
Wenn ein Arbeitszimmer im Homeoffice eingerichtet wird, können auch hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Ein Arbeitszimmer im Homeoffice kann steuerlich abgesetzt werden, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird.
Der Arbeitgeber kann sich auch an den Kosten beteiligen, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass die Anforderungen an ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer sehr hoch sind und eine umfassende Beratung im Vorfeld empfehlenswert ist.
Fazit Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, damit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Homeoffice ausführen kann. Die Kosten für die Arbeitsmittel können vom Arbeitgeber übernommen werden oder der Arbeitnehmer kann die Kosten steuerlich geltend machen. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist auch bei Strom-, Internet-, Telefon- und Versicherungskosten möglich. Hierbei gilt jedoch, dass die Kosten nachweisbar sein müssen und eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden sollte. Im Falle von Weiterbildungsmaßnahmen oder der Einrichtung eines Arbeitszimmers kann sich der Arbeitgeber ebenfalls an den Kosten beteiligen, sofern die Maßnahmen ausschließlich beruflich bedingt sind.
Eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist empfehlenswert, um eine faire und transparente Lösung zu finden. Wichtig ist es, sich im Vorfeld über die steuerlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
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